Von der Besiedelung bis zur Reformation

Die geschichtliche Entwicklung von Grüna reicht bis in das 12. Jahrhundert zurück. Hier erfahren Sie Wissenswertes über unseren Heimatort.

© Quelle: Buch "Grüna - unser Heimatort" mit frdl. Genehmigung des Ortschaftsrates

In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts erfolgte die Besiedlung unserer Gegend. Es waren vermutlich rheinfränkische Bauern, die aus dem damals übervölkerten Rheinland, dem Land zwischen Lahn und Sieg, ostwärts drängten und sich unter Führung kaiserlicher Landrichter, sogenannter �Locatoren, bei uns niederließen. Sie legten unseren Ort planmäßig und wie viele andere Orte unserer Gegend als Waldhufendorf an. Links und rechts vom Dorfbach- aber mit Respekt vor Hochwasser in einigem Abstand - lagen die ersten kleineren Bauerngüter. Und wo sich heute die Feldstraße und die Chemnitzer Straße befinden, können wir uns die ersten Verbindungswege des Dorfes vorstellen. In Nord-Süd-Richtung verliefen die Felder vom Dorfbach aus bis zum Wald oder bis zur Mittelbacher Flurgrenze. jeder Bauer bewirtschaftete in der Regel eine fränkische Hufe, das waren 24,2 bzw. 27,2 Hektar oder 43 bzw. 49 Acker. Abmessungen und Formen ergaben sich aus der Bodenbeschaffenheit, der Größe der Familie und dem Alter des Siedlers. Das Land mußte zum Teil erst urbar gemacht und gerodet werden, denn der Wald reichte bis in die Täler herab. Unbebaubare Restflächen mit felsigem Untergrund am Südabhang des Totensteins weisen heute noch darauf hin. Hinter dem Gehöft erstreckten sich hangwärts in einem Streifen die zum Anwesen gehörenden Felder und Wiesen. Der Name Grüna, Grüne Aue, deutet darauf hin, daß sich an unserem Dorfbach eine zur Besiedlung willkommene Waldwiese befand.

Als Grundnahrungsmittel wurden Hafer, Roggen und Gerste und für die Kleidung Flachs bzw. Lein angebaut. Schafe lieferten Wolle und Fleisch, die Kühe Milch und Fleisch. Für die Fischzucht legte man an den Bächen Teiche an. Im Winter spannen die Bauersfrauen mit dem Spinnrad Leinen und Wolle und verwehten sie zu Stoffen. Die Auswahl an Speisen und Kleidung war gering. Die Abgabe vom Getreidezehnt und anderer Zinsen erfolgte erst nach Landurbarmachung. Es wird angenommen, daß anfangs nicht mehr als 16 Bauernfamilien zu unserem Ort gehörten.

Das Gebiet und die Verwaltung unseres Ortes waren seit der Gründung in Klosterlehen und reichsritterliches Lehen unterteilt. Die Abgaben bzw. Zinsleistungen hatten die Bauern des Klosterteiles an das Benediktinerkloster am Schloßberg in Chemnitz, und die Bauern des reichsritterlichen Teiles an die Grundherren der Burg Rabenstein, später an die Waldenburger Grundherren zu entrichten. Diese übten bis 1375 die Oberlehensherrschaft über unser Gebiet aus.

Die Klosterseite unseres Ortes war vermutlich früher besiedelt. Dort lassen sich erste Wolfsjägersiedlungen nachweisen. Möglicherweise gehörten sie, als es noch keine Burg Rabenstein und kein Chemnitzer Kloster gab, zur damaligen Königsenklave Rochlitz.

1263 erschien unser Ort erstmalig unter der Bezeichnung �Gruna zusammen mit Reichenbrand �zum Brandt in einer Urkunde des Benediktinerklosters Chemnitz. Darin wurde die Abgabe des �Getreidezehnten erwähnt. Grüna und Reichenbrand waren von Anfang an kirchlich und auch in der Verwaltung miteinander verbunden.

1291 In einer weiteren Urkunde schrieb man die Zinsabgabe für die Klosterteile beider Orte neu fest. Vermutlich war sie durch zwischenzeitliche Kriegsunruhen verlorengegangen.

1331 Das Bier- und Bannmeilenrecht der Stadt Chemnitz dehnte sich, vertreten durch den �Rat der Stadt und der bierbrauenden Bürgerschaft, bis auf unseren Ort aus, innerhalb des Bereiches durfte nur Chemnitzer Bier ausgeschenkt werden. Auch die Zahl der Handwerker im Ort war beschränkt und genau festgelegt.
Es durfte ebenso nur eine Gastwirtschaft bestehen, die in Grüna zeitweise auch Gerichtssitz für niedere Gerichtbarkeit war. Das 1357 durch die Stadt erhobene Bleichprivileg verbot auch die Ausübung dieser Tätigkeit.

Gegen die seit dieser Zeit eingeführten Schank-, Brau- und andere Rechte der Stadt Chemnitz sträubten sich die Bürger des Ortes, vor allem im Rittergutsteil. Sie entzogen sich vielfach dem Bierzwang. Der sogenannte Bierstreit flammte auf, der bis ins 19. Jahrhundert währte. Bereits 1530 setzten Grünaer Bürger durch, daß sie von Pfingsten bis Michaelis (Ende September) anderes Bier anstelle des Chemnitzer Bieres trinken durften. Das Gebiet der Bannmeilenrechte soll sich bis Obergrüna in Höhe der Neustädter Straße und südlich bis zum Landgraben erstreckt haben.

1375 ging Grüna zusammen mit anderen Orten der Herrschaft Rabenstein/ Waldenburg durch Kauf vollständig in den Besitz des Benediktinerklosters Chemnitz über. Das Kloster erhielt die Oberlehensherrschaft über unseren Ort. Die Grundherren und damaligen Besitzer Johannes d. Ältere von Waldenburg und seine Söhne verkauften an den Abt Heinrich für den Preis von 1.700 Schock Freiberger Münze. Der Kauf war Anlaß zur Rabensteiner Fehde von 1386 bis 1396 sowie um 1408, bei der die Burg Rabenstein und auch unser Ort durch Rittergefolge der Leißniger Burggrafen, die sich in ihrem Erbrecht übergangen fühlten, vorübergehend besetzt wurden. Die Grünaer Bauern durften in der Fehdezeit dem Abt des Chemnitzer Klosters keine Zinsen entrichten. Bei Zuwiderhandlung drohte die Todesstrafe.

1440 Um diese Zeit war Grünas Verwaltung in zwei Gebiete geteilt. Die zum Rittergutsteil gehörigen Bauern unterstanden zusammen mit Gebietsteilen von Reichenbrand den Grundherren von Kriewitzsch. Diese hatten seit längerer Zeit (vor 1375) ihren Sitz im ehemaligen Rittergut Reichenbrand (nahe der Bergt-Brauerei). Die zum Klosterteil gehörigen Bauern unterstanden dem Chemnitzer Kloster direkt. Die Oberlehnsherrschaft über den gesamten Ort hatte das Kloster, vertreten durch Abt Johannes. Aufgrund der komplizierten Besitz- und Lehensverhältnisse kam es oft zum Streit über die Zuständigkeit der niederen und oberen Gerichtsbarkeit. In einer Urkunde von 1442 wird über eine Einigung der Gerichte zu Grüna und Reichenbrand zwischen dem Kloster und dem Grund- bzw. Lehnsherrn berichtet. Der Grünaer Wald wurde als Kriewitzsch-Winkel bezeichnet.

Ab 1517 Die Verwaltung der Rittergutsteile der Orte Grüna und Reichenbrand geschah von Limbach und Frohna aus. Das Kloster hatte die Lehensrechte nach dem Tod der Grundherren in Reichenbrand/ Siegmar auf die Gebrüder von Meckau zu Limbach, zwanzig Jahre später auf die Herren von Schönberg zu Sachsenburg/LimbachAvaldenburg/Glauchau deren Verwaltungssitz häufig wechselte, übertragen. Sie verwalteten damals 15 Bauerngüter des Grünaer Rittergutsteiles und regierten bis 1800.

Um 1540 wurde mit der Einführung der Reformation in Sachsen das Chemnitzer Kloster aufgelöst und Grüna lehensmäßig dem kursächsischen Amt Chemnitz unter wettinische Herrschaft gestellt. Die Grundherren für den Rittergutsteil des Ortes, Georg von Schönberg zu Limbach und andere, blieben. Sie wurden jedoch Lehensträger der Wettiner. Für zehn Jahre waren Grüna und Mittelbach nach Wüstenbrand eingepfarrt.

1555 Im Grimmaer Vertrag regelte man die um 1330 zur Sicherung des Bann- und BiermeiIenrechtes der Stadt Chemnitz getroffenen Bestimmungen neu. In Grüna durfte sich von jedem Handwerk nur ein Vertreter niederlassen. Es waren jeweils ein Schneider, Leineweber, Böttcher, Schmied, Schuhmacher, Sieb- und Brechenmacher. Alle mußten auch für den Rittergutsteil des Ortes arbeiten.

Das 16. Jahrhundert in Zahlen

In Grüna gab es um 1530 schon 27 �besessene Mannen und 36 �lnwohner. Auf der Rittergutsseite waren mehr Güter als auf der Amts- bzw. Klosterseite des Ortes. So wurden im Jahr 1578 auf der Rittergutsseite 17 Güter und auf der Klosterseite 11 Güter genannt. Außer den Bauerngütern mit größerem Besitz gab es noch 15 Gartengüter im Rittergutsbereich sowie 4 Gartengüter und 6 Häusler auf der anderen Seite. Zirka 53 Namen wurden genannt, die vermutlich Familien bezeichnen. Bis 1590 stieg die Zahl der Bauern insgesamt auf 32. Eine stärkere Teilung der Bauerngüter aufgrund der Erbfolge hatte vermutlich schon vor 1500 stattgefunden. Die Zins- und Abgabenleistungen stiegen seit Mitte des 14. Jahrhunderts stärker an.