Rollender Kanal nimmt Fahrt auf

Nachdem der Weiterbau des Hauptsammlers im oberen Teil der Grünaer Dorfstraße trotz verspäteten Starts im Herbst noch ein gutes Stück vorangekommen ist, wird es in Richtung Neustädter Straße / Chemnitzer Straße weitergehen, sobald die Witterung und die Bodenverhältnisse es erlauben. Eine gute Nachricht brachte der Tiefbauamtsleiter Bernd Gregorzyk den Ortschaftsräten in der Sitzung am 18. Januar: Die Straßendecke soll im überwiegenden Teil des aufgerissenen Bereiches kein Flickwerk werden, sondern wird über die gesamte Straßenbreite komplett erneuert. Damit wird einer der Wünsche erfüllt, die unser Ortsvorsteher Lutz Neubert anlässlich einer gemeinsamen Ortsbefahrung Anfang Dezember Herrn Gregorzyk mit in das Tiefbauamt gegeben hatte. Hoffen wir nun, dass der Zeitverzug gegenüber dem Stadtratsbeschluss vom November 2008 bald aufgeholt wird und die weiteren Arbeiten planmäßig erfolgen können. Die damals für Grüna beschlossenen Bauabschnitte lauten (siehe auch Ortschaftsanzeiger Nr. 6/2008):
2009: Dorfstr. von Bleicherstr. bis Neustädter Str. und auf dieser weiter bis zur Chemnitzer Straße. Angeschlossen werden: Dorfstr. 153-169 sowie 184-202; Grüner Winkel 1-16; Bergstr. 4-6; Neustädter Str. 2-23; Chemnitzer Str. 167-173 sowie 178-182; An der Reichelbleiche 1+2
2010: Bergstr. von Dorfstr. bis Nr. 26; Damaschkestraße. Angeschlossen werden: Bergstr. 3-19 sowie 6-26; Damaschkestr.; Untere Bergstr. 7
2011: Nebensammler Illings Weg (Dorfstr. bis Nr.9), Feldstr. (Nr. 44b bis Nordstr.), Fabrikstr. (Nr. 11-17), sowie Anschluss Chemnitzer Straße. Angeschlossen werden: Illings Weg 2a-20d; Dorfstr. 194b; Untere Bergstr. 3; Feldstr. 28, 38-44b sowie 31-37; Fabrikstr. 15+17; Chemnitzer Str. 4-10
2012: Nebensammler Illings Weg, Untere Bergstr., Obere Bergstraße. Angeschlossen werden Illings Weg 22-28; Untere Bergstr. 1-10; Obere Bergstr. 1-10
Eine Empfehlung kann nicht oft genug wiederholt werden: Wer noch irgendwelche Unklarheiten hat, ob oder wann oder wie sein Grundstück an das Kanalnetz angeschlossen wird, der melde sich bitte frühzeitig beim ESC (z. B. Frau Schachoff, Tel. 525/7376). Eine „Erste Hilfe" gibt es sicher auch in der wöchentlichen Sprechstunde des Ortsvorstehers jeweils donnerstags von 15 bis 17 Uhr.

Nun zum Thema der Überschrift. In den Ortschaftsanzeigern Nr. 3 und Nr. 6 des Jahres 2008 war bereits über Pläne des Stadtrates und des ESC berichtet worden, die Besitzer abflussloser Sammelgruben kostenmäßig zu entlasten, denn sie zahlen bisher 18,82 €/m³. Im April 2009 hatte der Stadtrat diese Pläne zum Beschluss erhoben und den ESC mit der Erarbeitung einer kalkulatorischen und rechtssicheren Umsetzung beauftragt. In Chemnitz betrifft dies per 15.1.2009 385 Grundstücke mit insgesamt 960 Einwohnern. In Grüna können insgesamt etwa 120 Grundstücke dauerhaft nicht an den Kanal angeschlossen werden, wovon derzeit 17 über abflusslose Gruben entwässern.
Ergebnis ist nun das Modell des „Rollenden Kanals", d. h. im Prinzip die Ersetzung des Kanalanschlusses durch die Saugfahrzeuge des ASR, mit einer weitestgehenden Angleichung der Gebührenbelastung. Die große Entlastung für Wenige bedeutet eine geringe Mehrbelastung der Kanalnutzer von 0,03 €/m³ auf insgesamt 2,22 €/m³.
Ein entsprechender Beschluss sollte dazu noch im Jahre 2009 erfolgen, um ab Januar 2010 wirksam sein zu können. Und das war dem Chef des ESC und Betriebsleiter des ASR Gerold Münster so wichtig, dass er sowohl im November als auch im Dezember 2009 im Ortschaftsrat Grüna zu Gast war. Denn weil im November die Beschlussvorlage noch nicht fertig war, musste die Dezember-Sitzung des Ortschaftsrates extra um eine Woche vorverlegt werden, damit sein Beschluss noch vor dem des Stadtrates am 16.12. erfolgen konnte.
Der Ortschaftsrat hatte (wie bereits 2008) kein Problem damit, durch einen geringen Mehrbetrag der Kanalnutzer solidarisch denen zu helfen, die ohne eigene Schuld keinen Kanalanschluss erhalten können. Diskussionsstoff bot jedoch wieder die Frage, weshalb nicht auch die Betreiber vollbiologischer Kleinkläranlagen (in Chemnitz 330 Grundstücke mit 825 Einwohnern) auf diese Weise unterstützt werden können. Laut Herrn Münster ist dies nicht möglich, weil es sich, ganz kurz gesagt, im Gegensatz zur Entleerung einer abflusslosen Grube um eine völlig verschiedene Entsorgungsart mit ganz anderen Rechtsverhältnissen handeln würde. „Mehrere Rechtsgutachten" würden diese Auffassung bestätigen. Da auch eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Peter Patt beim Sächsischen Innenministerium eine ähnliche Auskunft ergab, müssen wir kleinen Ortschaftsräte uns wohl gegenüber dieser juristischen Front geschlagen geben. Allerdings scheint das Problem auch den betroffenen Bürgern nicht ganz so unter den Nägeln zu brennen, wenn man ihr Echo auf die bisherigen Diskussionen und Veröffentlichungen betrachtet.
Übrigens: Eine große Chemnitzer Tageszeitung hatte am 15.12.09 verkündet: „Abwasser soll bald für alle gleich teuer sein". Die Besitzer vollbiologischer Kleinkläranlagen sollten das nicht allzu wörtlich nehmen, denn sie kommen in dem ganzen Artikel nicht vor. Und das Wort „teuer" ist vielleicht auch relativ, denn im benachbarten Umland zahlt man schon mal drei Euro und mehr für den Kubikmeter. Trotzdem: Jede Erhöhung ist natürlich ärgerlich für den, der zahlen muss.
Wie geht es nun weiter? Spätestens in der 5. Kalenderwoche sollen alle Betreiber abflussloser Gruben, die zum Stichtag 5.11.09 bestanden, einen Brief vom ESC erhalten. Danach können sie einen Antrag auf Teilerlass der Grubenentleerungsgebühr stellen, welcher nach Einzelfallprüfung in der Regel gewährt wird. Nach dem Stichtag gebaute Gruben müssen entweder einen Ersatzneubau oder die begründet einzige Möglichkeit der Abwasserentsorgung darstellen.
Abschließend noch ein Hinweis: Die für 2010 beschlossenen Abwassergebühren gelten nur für dieses Jahr und sind außerdem bei weitem nicht kostendeckend. Das kostendeckende Entgelt in der zentralen Entwässerung (Anlagennutzungsentgelt Schmutzwasser) beträgt laut Herrn Münster bereits heute 1,33 €/m³ statt wie beschlossen 1,21 €/m³. Vor Beginn des nächsten turnusmäßigen Kalkulationszeitraums, also ab 2011, wird also eine erneute Diskussion erfolgen.

Fritz Stengel, FWG