Baugestaltungssatzung OT Grüna

Baugestaltungssatzung von Grüna

Auf Grund  des  § 89  Abs.  1  der Sächsischen  Bauordnung  (SächsBO)  in  der Fassung  vom  11.  Mai
2016  (SächsGVBl.  S.  186,  187),  zuletzt  geändert  durch  Gesetz  vom  27.10.2017  (SächsGVBl.
S.  588)  in  Verbindung  mit § 4 Abs.  1  Satz  1,  Abs.  2 der Gemeindeordnung für den  Freistaat Sach-
sen  (SächsGemO)  in  der  Fassung  der Bekanntmachung  vom  3.  März 2014  (SächsGVBl.  S.  146),
zuletzt  geändert  durch  Artikel  1  des  Gesetzes  vom  13.  Dezember  2017  (SächsGVBl. .S.  626),  hat
der  Stadtrat  der  Stadt  Chemnitz  in  seiner  Sitzung  am  23.05.2018  mit  Beschluss-Nr.  B-072/2018
die nachfolgende Satzung,  bestehend  aus dem Textteil  und dem  Lageplan  beschlossen:

Die Baugestaltungssatzung von Grüna als pdf

Geltungsbereich Baugestaltungssatzung als pdf

Die Baugestaltungssatzung im Amtsblatt Chemnitz Ausgabe 23/2018 Seite 22


zur Verfügung gestellt von Ortsvorsteher L. Neubert

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