2022/02 Hinweise Anliegerpflichten Straßenreinigung / Winterdienst

Hinweise zur Nutzung von Wertstoffinseln und Anliegerpflichten bei Straßenreinigung und Winterdienst

Im Zusammenhang mit der Pflanzaktion „Blühender Hexenberg“ wurden von Anwohnern verschiedene Anliegen an mich herangetragen, welche einerseits die Stellplätze der Glas- und Altkleidercontainer betreffen und sich andererseits mit den Anliegerpflichten in Sachen Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigen.

Containerinseln

Was die Containerinseln betrifft, so wurden vor allem der schlechte bauliche Zustand der Einfriedung am Standort „Straße Am Hexenberg“, die Nichteinhaltung von Einwurfzeiten und die illegale Müllablagerung im dortigen Umfeld bemängelt. Zu diesen Themen wurde das Gespräch mit dem ASR geführt.

So ist beim ASR geplant, den Standort der Wertstoffcontainer neu zu gestalten. Die Abholung der Glascontainer erfolgt durch die Firma Veolia Umweltservice Ost. Der ASR fordert Veolia auf, die Aufkleber zu erneuern bzw. die Container auszubessern. Grundsätzlich verwendet Veolia lärmgedämmte Container nach den gesetzlichen Vorgaben, da dies eine Pflicht laut der Systembeschreibung für Glas ist.

Ansonsten ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass die Nichteinhaltung der angegebenen Zeiten sowie das Ablagern von Müll leider ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellen, welches sich nur durch die Einsicht und den Willen zum rücksichtsvollen Zusammenleben Aller lösen lässt. So lange das „Ich“ mehr zählt als das „Wir“, wird sich das Problem nicht lösen lassen. Wertstoffinseln in Wohngebieten sind zulässig, und man bedenke auch, dass es Mitbewohner gibt, welche auf kurze Wege angewiesen sind. Irgendwann kommt man vielleicht selber in die Lage, in der man froh ist, wenn die Entsorgungsmöglichkeit nicht erst in weiter Entfernung liegt. Trotzdem sei nochmals an die Rücksichtnahme auf die Anwohner appelliert, welchen weder der Lärm zur späten Stunde noch Müll in ihrem Wohnumfeld zugemutet werden muss. Chemnitz ist in der glücklichen Lage, dass es mehrere Wertstoffhöfe gibt, bei denen alles, was nicht in die heimische Restabfalltonne passt, kostenlos abgegeben werden kann. Das ist durchaus nicht in jedem Landkreis oder jeder Stadt der Fall.

Was die Altkleidercontainer betrifft, so wird nur ein geringer Teil davon vom ASR betreut. Die meisten gehören zu privatwirtschaftlichen Vermarktern. Leider werden diese nicht so oft entleert, wie es nötig wäre, und es kommt zu Ablagerungen von Kleidersäcken neben den Containern. Dadurch leiden nicht nur das Ortsbild, sondern auch die Kleider, welche durchnässt und verschmutzt werden. Auf allen Containern sind Telefonnummern angegeben, die bei Überfüllung kontaktiert werden können. Ich selbst tue das sehr oft, und in der Regel erfolgt dann schnell eine Abholung. Auch hier kann man nur an die Spender appellieren: geben Sie den Eigentümern der Container Bescheid, wenn deren Kapazitäten überfüllt sind, und warten Sie mit dem Abgeben Ihrer Spende ein paar Tage bis nach der Leerung. Es kommt uns allen zugute.

Was die Hygiene beim Altglas betrifft, so gibt es dazu durchaus unterschiedliche Ansichten. Einerseits wird wegen der Einsparung wertvollen Trinkwassers angemahnt, Gefäße nicht auszuwaschen und es der Industrie zu überlassen. Andererseits kann Restinhalt gefährliche Folgen haben, bspw. können sich Honigbienen, welche sich an schlecht gereinigten Honiggläsern im Container bedienen, sich über diese Reste mit der Faulbrut infizieren, welche sie dann in ihren Bienenstock eintragen, was die Völker zum Absterben bringt. Ein wenig Grundhygiene ist also nicht ganz falsch.

Straßenreinigung

Weiterhin wurde ich gebeten, noch einmal auf bestehende Anliegerpflichten betreffend Straßenreinigung und Räum- und Streupflicht im Winter einzugehen, da offensichtlich nicht jedem bewusst ist, welche Maßnahmen diese umfassen bzw. welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung folgen können.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Reinigungspflichten den Eigentümern der durch die öffentlichen Straßen erschlossenen Grundstücke bzw. der Stadt Chemnitz auf den im Straßenverzeichnis erfassten Straßen obliegen. Dieses ist unter www.asr-chemnitz.de/fileadmin/files/Satzungen/Strassenreinigungssatzung.pdf zu finden.

Die Reinigungspflichten umfassen - den gesamten Gehweg entlang der Grundstücksgrenze - bei hintereinanderliegenden Grundstücken gilt ein jährlicher Wechsel (Näheres entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung) - Gehwege sind Straßenflächen (ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand), deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen ist. Dazu gehören auch: 1) Flächen am Rande der Fahrbahn bis 1,5 m, wenn auf beiden Seiten der Straße keine Gehwege vorhanden sind 2) gemeinsame Geh- und Radwege ohne Trennlinie 3) Flächen, die gemeinsam als Parkflächen und für den Fußgängerverkehr zu nutzen sind 4) Haltestellenflächen im Gehwegbereich außerhalb bzw. ohne Fahrgastunterstände Fußgängerzonen, Fahrbahnen und selbstständige Geh- und Radwege sind bis zur Mitte zu reinigen. Umfasst werden insbesondere Trennstreifen, unbefestigte Randstreifen, Böschungen, Stützmauern, Straßenbegleitgrün und Ähnliches.

Die Reinigung beinhaltet die Beseitigung von - Schmutz, Glas, Laub und sonstigen Verunreinigungen - Wildwuchs ist nur auf Flächen zu beseitigen, welche nicht zum Straßenbegleitgrün (durch die Stadt angelegte Flächen) gehören - Grundsätzlich nicht erlaubt ist das Verwenden von Bioziden und Herbiziden. - Kehricht und Unrat sind unverzüglich zu entsorgen, nicht dem Nachbarn zuzukehren oder der Straßenrinne bzw. Straßengräben zuzuführen.

Entsorgung von Laub und Wildwuchs: - Biotonne - Grüngut-Säcke (gebührenpflichtig) - Saisonale Laub-Säcke (gebührenpflichtig) in der Zeit vom 15.09. bis 15.12. Näheres entnehmen Sie bitte der Satzung der Stadt Chemnitz über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung). Achtung: am Entsorgungstag zugebunden neben Ihrer ASR-Biotonne bereitstellen! - Kompostierung auf dem eigenen Grundstück.

Räum- und Streupflicht im Winter

Die Winterdienstpflicht auf den Gehwegen ist im Regelfall auf die Eigentümer der durch die Straße erschlossenen (d. h. an die Straße angrenzenden und dahinterliegenden) Grundstücke übertragen. Die Winterdienstpflicht bedeutet für Sie: - Gehwege inklusive Haltestellenbereiche, Fußgängerzonen und Überwege sind in einer Breite von mindestens 1,5 m von Schnee zu beräumen und bei Glätte zu bestreuen. - Gehwege mit einer geringeren Breite sind vollständig zu beräumen und zu bestreuen. - Der Schnee darf nur auf dem Gehweg (Gehwegrand zur Fahrbahn) abgelagert werden. - Keine Schneeanhäufungen an Straßeneinläufen, Hydranten, Haltestellen, Radwegen sowie Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätzen. - Keine Sicht- bzw. andere Behinderungen schaffen z. B. durch Schneewälle. Es sind Durchgänge freizuhalten. - Verwenden Sie als Streugut Sand oder feinkörnigen Splitt. Verzichten Sie der Umwelt zuliebe auf Salz. - An Werktagen ist von 7:00 bis 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr hat das Räumen und Bestreuen der Gehwege unverzüglich, bei andauerndem Schneefall spätestens jedoch nach dessen Beendigung, zu erfolgen. Nach 20:00 Uhr hat die Winterdienstpflicht werktags bis 7:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr abschließend zu erfolgen.

Nicht durchgeführter Winterdienst hat Folgen! Ereignen sich Personenschäden, z. B. durch einen Sturz, haftet der verantwortliche Grundstückseigentümer. Sollte bei einem Kontrollgang festgestellt werden, dass der Winterdienst durch den Grundstückseigentümer nicht satzungsgemäß durchgeführt wurde, kann der ASR den Grundstückseigentümer dazu kostenpflichtig auffordern oder bei Gefahr in Verzug den Winterdienst auf dessen Kosten vornehmen. Zusätzlich kann bei starker Behinderung ein Bußgeldverfahren durch das Ordnungsamt eingeleitet werden.

Mieter wenden sich bitte bei nicht erfolgtem Winter- oder Reinigungsdienst auf dem Gehweg zuerst an ihre jeweilige Hausverwaltung. Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.ASR-Chemnitz.de/haeufige-fragen/winterdienst

Abschließend noch ein paar Worte zum Winterdienst durch den ASR. Der ASR nimmt die Organisation und Durchführung des Winterdienstes auf Fahrbahnen innerhalb der Stadt Chemnitz wahr. Die Betreuung erfolgt in Abhängigkeit von der Verkehrsbedeutung und -gefährdung in folgenden Betreuungsstufen: 1 und 2: vorrangiges Fahrbahnnetz der gefährlichen und zugleich verkehrswichtigen Straßen (beinhaltet ÖPNV-Netz) sowie Radwege/Radfahrstreifen des Ganzjahresnetzes (Ausschilderung mit Verkehrszeichen 241). 3: nachrangiges, freiwilliges Fahrbahnnetz der Sammel- und Erschließungsstraßen 4: nachrangiges, freiwilliges Fahrbahnnetz der Siedlungs- und Anliegerstraßen, öffentliche Parkplätze Keine Betreuung: Anliegerstraßen, Sackgassen und Landwirtschaftswege Die Einordnung Ihrer Straße finden Sie hier: www.ASR-Chemnitz.de/leistungen/stadtreinigung/winterdienst/ Auf den Nebenstraßen in Grüna und Mittelbach übernimmt die Firma Bunzel aus Mittelbach den Winterdienst, was auch hervorragend klappt. Wenn es ganz dicke kommt, räumen sie auch die Hauptstraßen - ebenso vorbildlich.

Zukünftig wird es ein- bis zweimal jährlich Gespräche des Ortschaftsrates mit dem ASR zu anstehenden Themen geben. Über deren Ergebnisse und weitere relevante Informationen wird künftig regelmäßig im Ortsanzeiger berichtet. Hinweise und Anfragen von Bürgern können jederzeit direkt an den ASR-Kundenservice (Tel. 0371 4095-777 oder Email:  Kundenservice_at_ASR-Chemnitz.de) oder an den Ortsvorsteher im Rathaus gerichtet werden.

Quelle: Auszüge aus den Flyern „Straßenreinigung“ und „Winterdienst“ mit freundlicher Genehmigung des ASR Chemnitz

Für den Ortschaftsrat Grüna Carola Hilkman

Dieser Artikel stammt aus dem Ortschaftsanzeiger Grüna / Mittelbach Februar 2022

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